Print
PDF

News

Aktuelles

Laufende Informationen bezüglich Gesetzesänderungen und sonstige Informationen
finden Sie unter www.facebook.com/kanzlei.altenbacher

Klienten-Info Dezember 2023

Nachstehend genannt sind steuerliche Veränderungen angeführt, welche einerseits für 2023 Geltung haben bzw. teilweise auch für 2024 sowie auch mögliche Maßnahmen für Dezember 2023 und auch die Aussicht für 2024. Es werden bei dieser Info nur Stichwörter genannt da, nicht alle Punkte für jeden Klienten Geltung haben. Für Detailfragen wenden Sie sich an unsere Kanzlei!

  • Teuerungsprämie (steuerfrei/SV frei) an die MA ist für die Jahre 2023 und auch für 2024 möglich (€ 2.000,-- bzw. max. € 3.000,-- bei Betriebsvereinbarung)
  • Sachzuwendungen an MA (Weihnachtsgeschenke etc.) max. € 186,00 pro DN/ pro Jahr
  • Freibetrag für Betriebsveranstaltungen (Weihnachtsfeier, Veranstaltungsbesuche etc.) max. € 365,00 pro DN/pro Jahr
  • Investitionsfreibetrag ab dem 1.1.2023 / 10% zusätzliche AFA bei Investitionen bzw. 15% für Energiemaßnahmen (Ökologisierungen) ND 4 Jahre (gilt nicht für PKW/LKW Gebäude usw.)
  • GWG Grundlage ab dem 1.1.2023 Netto € 1.000,00 (Sofortabschreibung)
  • Gewinnfreibetrag 15% v.d. BMGL € 30.000,00 (ab 2024 € 33.000,00) / für die weitere Nutzung des Gewinnfreibetrages sind Investitionen bzw. die Anschaffung von speziellen Wertpapieren notwendig
  • Ausweitung der steuerlichen Begünstigung von Überstundenzuschläge ab 1.1.2024
  • unbefristete Verlängerung der 2021 eingeführten Homeoffice Regelung
  • Geringfügigkeitsgrenze ab 1.1.2024 € 518,44
  • Senkung des KÖST Satzes für/ab 2023 auf 24% / ab dem Jahr 2024 auf 23%
  • Reparaturbonus/ 50% der Reparaturkosten für Elektrogeräte aus dem Bereich Haushalt, Freizeit etc.
  • steuerliche Förderungen für den Austausch fossiler Heizsysteme und thermische Sanierung Geltung für 2023 und 2024
  • digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz
  • Umstellung Handy Signatur auf ID Austria ab dem 5.12.2023 (INFO auf österreich.gv.at)
  • Erleichterungen bei Entnahmen von Gebäuden zum Buchwert aus dem Betriebsvermögen
  • Ausweitung der Einkommensteuerbefreiung von Photovoltaikanlagen
  • Kleinunternehmerpauschalierung (netto Umsatz € 35.000,00 + 15% Toleranzgrenze max. netto € 40.000,00
  • ORF Reformpaket (Entfall der GIS Gebühren/Einhebung einer Haushaltsabgabe/ mtl. € 15,30 für 2024-2026)
  • Glättung und Splittung des Einkommens für Gewinnermittlungen nach § 4/3 EstG (Einnahmen/Ausgaben Rechner)
  • Öko-Sonderausgabenpauschalen ab dem Veranlagungsjahr 2022
  • Verrechnung von Verlusten aus Vorjahren
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Erleichterungen bei der Führung der Einzelaufzeichnungen / Barumsätze / bei Umsätzen von nicht mehr als € 30.000,00
  • 27,5 % Kapitalertragssteuer bei Ausschüttungen an Gesellschafter b. einer GmbH
  • kein Sachbezug für DN bei rein elektrisch betriebenen PKWs
  • Öffi Ticket
  • VST Abzug für Unternehmer bei E-Auto
  • Mitteilung betreffend unserer Kanzlei

    Lohnverrechnung: auf die lohnsteuerrechtlichen Vorschriften wird ausdrücklich nochmals hingewiesen (verpflichtende Arbeitszeitaufzeichnungen, genaue Stammdaten bei Anmeldungen, rechtzeitige Meldung an uns bei Anmeldungen etc.)

    Die Klienten sind damit einverstanden, dass die Übersendung der LV per Mail den datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen, obwohl diese ohne Passwort übermittelt werden.
    Für weitere Informationen steht Frau Haus Simone gerne zur Verfügung.
    Mobil: 0677/64283136 von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

    Buchhaltung:
    fristgerechte Abgabe der Belege für die Fertigstellung der BH f.d. Steuertermin (idealerweise bis zum 20. für das Vormonat)
    datumsmäßige Sortierung der Belege bei 4/3 Rechner sowie die genaue Trennung der Belege bei doppelter BH in ER/AR/Bank/UB/sonstiges

    vorherige tel. Terminvereinbarung bei Kanzleibesuchen
    (Da sehr oft Außentermine bei Klienten bzw. bei BP wahrgenommen werden müssen, gibt es keine fixen Öffnungszeiten, daher ist jedenfalls eine tel. Vorankündigung notwendig)

    Eine Beleganforderung erfolgt nur einmal, bei Nichtübersendung erfolgt keine weitere Aufforderung; der fehlende Beleg wird entweder auf Privat bzw. über das Verr. Kto. gebucht

    HON Noten: die wirtschaftliche Gebarung hat auch unsere Kanzlei mit massiven Mehrkosten belastet, die HON werden/müssen daher um durchschnittlich 9,7% angehoben werden. Einzelheiten werden mit dem jeweiligen Klienten besprochen.
    Da es bei den Zusatzarbeiten bei unseren Klienten große Unterschiede gibt, werden bei Eintreten von mehrmaligen Zusatzarbeiten, diese auch zusätzlich verrechnet.

    Bilanzierung: Hier erfolgt wie bei den meisten Klienten bereits angewandt die Verrechnung eines Pauschalbetrages, wird mit dem Klienten vereinbart.

    In diesem Sinne bedanken wir uns für die bisherige gute Zusammenarbeit, für die gegenseitige Vertrauensbasis und wünschen Ihnen für 2024 alles Gute.
    Für Anregungen bezüglich der Abwicklung unserer Arbeiten stehen wir natürlich auch gerne zur Verfügung.

    Graz November 2023

    Online Steuertipps

    für Sie: